Kleine Anfrage im Hessischen Landtag: Verkehrsproblematik in Fernwald

Immer wieder erreichen uns Beschwerden über die Verkehrsbelastung in Fernwald. Ist die Parksituation von der Einsichtigkeit der Autofahrer­Innen und von Kontrollen durch die Gemeinde abhängig, so liegen Landes- und Bundes­straßen mehr oder weniger nicht im Zuständigkeitsbereich der Gemeinde.
Wir wollten Tempo 50 zwischen Albach und Steinbach (L3129), weil für uns Steinbach nicht erst auf der Höhe der Fernwaldhalle beginnt. Nach einer Verkehrsschau mit dem damals noch ASV Schotten (inzwischen: Hessen Mobil Straßen- und Verkehrsmanagement) wurde seitens des ASV kein Handlungsbedarf festgestellt. Im Gegensatz dazu besteht unserer Ansicht nach aber durchaus Handlungsbedarf!

Dazu suchen wir nach Möglichkeiten, innerorts Tempo 30 für LKW einzuführen, um die Lärmbelastung der AnwohnerInnen und das Gefahrenpotential zu reduzieren.

Wir haben uns deshalb an die Grüne Landtagsfraktion gewandt, die eine Kleine Anfrage an die Landesregierung gestellt hat. Den Text der Anfrage finden Sie hier:

KA Betreffend Geschwindigkeitsdrosselung und Lärmschutz auf der L 3129-1

Nun sind wir gespannt, was dabei herauskommt…..

Antrag an die Gemeindevertretung um Einbahnstraßen für Radfahrer in beide Richtungen zugänglich machen

Antrag: Einbahnstraßen für Radfahrer in beide Richtungen zugänglich machen

Sehr geehrter Herr Vorsitzender,
für die Sitzung der Gemeindevertretung am 28. August 2012 möchte ich Sie bitten, nachstehenden Antrag unserer Fraktion in die Tagesordnung aufzunehmen.

Gemäß §14,4 unserer Geschäftsordnung bitte ich ferner, den Antrag zuvor in den Ausschuss für Bauen, Umwelt und Verkehr am 14. August 2012 einzubringen.

 Die Gemeindevertretung möge beschließen:
Der Gemeindevorstand wird beauftragt, dafür Sorge zu tragen, dass neben dem oberen Hellenweg auch die anderen Einbahnstraßen in Fernwald zur Benutzung durch Radfahrer in Gegenrichtung freigegeben werden. Diese betrifft in Annerod die Straßen Hinter der Platte, Südhang, Tulpenweg (vorderer Teil) sowie die Waldstraße, in Albach Die Ellerngärten.

Begründung:
Die seit 2009 geltende Straßenverkehrsordnung ermöglicht die Freigabe von Einbahnstraßen für Fahrradfahrer auch in Gegenrichtung, sofern es keine gewichtigen Gegengründe gibt. Als solche gelten z.B. eine unübersichtliche, kurvige Streckenführung, Fahrbahnbreiten, bei denen Autos und Fahrräder im Gegenverkehr physikalisch nicht aneinander vorbei kämen, ohne dass es auf viele hundert Meter eine Ausweichstelle gäbe.

Die vorhandenen Beispiele haben gezeigt, dass in frei gegebenen Einbahnstraßen eher weniger Unfälle passieren als anderorts, was auf größere gegenseitige Rücksichtnahme zurückgeführt wird. Die Ordnungdbehörde hat nach längerem Zögern zugestimmt, den oberen Hellenweg freizugeben. Nun könnten entsprechende Regelungen auch in den  übrigen Einbahnstraßen umgesetzt werden.

Mit freundlichen Grüßen
Sylvia Voigt

Verwaltungsgericht Gießen bestätigt Einbahnstraßenfreigabe

Einbahnstraßen sollten grundsätzlich für Radfahrer in Gegenrichtung freigegeben werden. Zur weiteren Information hier ein Beitrag von Bernd Sluka vom VCD Bayern. Manche Kommunen, wie zum Beispiel die Stadt Gießen gehen hier einen guten Weg, der allerdings nicht immer auf wohlwollendes Verständnis stößt. Wie der ADFC Gießen in einer Pressemitteilung berichtet, hatte das Verwaltungsgericht Gießen sich kürzlich mit der Klage eines Bürgers zu beschäftigen, der sich und andere durch die Freigabe der Einbahnstraße Katzenbach in Kleinlinden gefährdet sah. Der zuständigen Richter sah das anders.Die Straße Katzenbach liegt in einer Tempo-30-Zone und die Fahrgasse neben den parkenden Autos ist breiter als 3,50m. Der Richter sah auch die nötige Übersichtlichtlichkeit gewährleistet. Von den Autofahrern sei zu erwarten, dass sie im Kurvenbereich deutlich langsamer als 30 km/h führen, da sie auch mit Fußgängern rechnen müssten, die hinter der Kurve plötzlich auf die Straße treten könnten.

Der Allgemeine Deutsche Fahrradclub (ADFC) Gießen sieht sich durch die Ausführungen des Gerichts in seiner Rechtsauffassung bestätigt. „Besonders aufschlussreich ist, dass der Richter auch dann eine Freigabe für zwingend geboten hält, wenn nur wenig Radverkehr entgegen der Einbahnstraße unterwegs ist. Das bedeutet, dass nun auch in allen Umlandkommunen flächendeckend die Einbahnstraßen in Tempo-30-Zonen freigegeben werden müssen“, so Jan Fleischhauer, der als ADFC-Vorstandsmitglied den Prozess verfolgt hat.

Kürzlich ist in Fernwald der obere Hellenweg für Fahrradfahrer entgegen der Fahrtrichtung freigegeben worden, auch hier urteilte das Verwaltungegericht Gießen für die Rechte der Radfahrer, … mehr dazu hier.

Die Fernwalder Grünen möchten, dass alle Einbahnstraßen in Fernwald künftig für Radfahrer in Gegenrichtung freigegeben werden, … mehr dazu hier.