Haushalts­konsolidierungs­konzept: Redebeitrag der Grünen Fraktion

Euro stands tall, von DomirielLiebe Kolleginnen und Kollegen,
Sehr geehrter Herr Vorsitzender, sehr geehrter Herr Bürgermeister,

Aus dem Haushaltssicherungskonzept erfahren wir, dass  2012 der Gesamtergebnishaushalt mit einem Defizit von knapp 950 Tausend Euro abgeschlossen habe. Das Ziel des hier vorgelegten Haushalts­sicherungs­konzepts lautet:
das Defizit des aktuellen Haushalts – das ist also der Haushalt 2013 – um mindestens 50% gegenüber dem Haushalt des Vorjahres zu senken. Das hieße also  höchstens 475 Tausend Euro Defizit. Also die Hälfte von den 950 Tausend Euro.

Tatsächlich schließt der Gesamtergebnishaushalt 2013, den wir gerade eben beschlossen haben, im Plan mit einem Defizit von knapp 770 Tausend Euro ab. Irgendwie passt das nicht zusammen.

In der heutigen Ausgabe des Gießener Anzeigers lesen wir, dass die Landrätin Anita Schneider mit den Gemeinden Laubach, Wettenberg und Staufenberg einen Zusammenarbeitsvertrag unterschrieben hat. Im Artikel heißt es, ich zitiere:

Seit dem Jahreswechsel lassen diese Kommunen zahlreiche Personaldienstleistungen von der Kreisverwaltung Gießen erledigen. „Personalservicestelle“ heißt das neueste Modell der Interkommunalen Zusammenarbeit, das laut Kreis neben hoher Effizienz und Ausfallsicherheit auch einen nennenswerten Beitrag zur Haushaltskonsolidierung verspricht. „Durch die Übertragung von standardisierten Personalverwaltungsaufgaben auf den Landkreis wird auf beiden Seiten der Verwaltungsaufwand gesenkt“, erklärt Landrätin Anita Schneider die Hintergründe,  „das hierfür vorgehaltene Personal in den Stadt- und Gemeindeverwaltungen kann somit an anderer Stelle für andere Aufgaben eingesetzt werden.“

Ende des Zitats.

Wir finden es schade, dass unsere Gemeinde sich seinerzeit aus diesem Projekt ausgeklinkt  und nicht mitgewirkt hat – und andererseits aber auch keine eigenen konkreten Vorschläge zur Haushaltskonsolidierung erarbeitet hat. In dem KonsolidierungsPapier heißt es unisono nichtsagend:  „wird weiter verfolgt“.

Nun hat die Landrätin Anita Schneider deutlich gemacht, dass sich weitere kreisangehörige Kommunen der gemeinsamen Personalservicestelle anschließen können. Das wünschen wir uns auch für Fernwald. Deswegen beantrage ich, dass die Gemeindevertretung den Gemeindevorstand beauftragt, unverzüglich Gespräche mit dem Kreis aufzunehmen mit dem Ziel, sich der Personalservicestelle anzuschließen. Für die nächste Sitzung der Gemeindevertretung wird der Gemeindevorstand gebeten, Bericht zu erstatten.

Ferner stelle ich folgenden Zusatzantrag:

Sollte der Gemeindevorstand zu der Ansicht gelangen, dass eine Teilnahme an der Personalservicestelle für Fernwald unvorteilhaft wäre, so sind die getroffenen Erwägungen den Mitgliedern der Gemeindevertretung schriftlich mitzuteilen und dem  Haupt- und Finanzausschuss zur Beratung vorzulegen.

Ich denke, dass dieser Antrag genau hier her gehört,  zur Schärfung des Haushaltssicherungskonzepts, wie die Landrätin dies auch beschrieben hat.

Andererseits kannten wir selbst diesen Antrag heute vor dem Frühstück noch nicht. Ich beantrage daher eine kurze Unterbrechung der Sitzung, damit die Fraktionen sich intern eine Meinung bilden können.

Dichtung und Wahrheit: aus der Fernwalder Gemeindevertretung

FliegendeRobert1Letztlich konnte man lesen über einen Fall, der sich mit Kommunal­verfassungs­streit­verfahren be­schäf­tigt, wie sie häufig Gegen­stand des münd­­­lichen und schriftlichen juristischen Ex­a­mens seien.

Als Sachverhalt stellt der Autor, der sich selbst als Richter, aus Gießen stammend („Richter am SG Dr. Robert Horn, Gießen“) sowie als Kom­mis­sions­vorsitzender in der staalichen Pflichtfach­prüfung beschreibt – und wir können nur mutmaßen, dass der Autor womöglich eher aus Fernwald kommen und dort Vorsitzender der Gemeindevertretung sein könnte – als Sachverhalt also stellt der Autor die G-Partei mit ihrer Fraktionsvorsitzenden V vor, die seit der letzten Kommunalwahl in der Fernwalder Gemeindevertretung eine Fraktion stelle und nun intensiv überlege, wie sie ihr Wahlversprechen einlösen könne. Das einzulösende Wahlversprechen bestehe darin, Fernwald „wachzuküssen“.

Nun, da wir im Wahlprogramm der angesprochenen Partei noch einmal nachgelesen haben, stellen wir fest, dass dort überhaupt nicht von „wachküssen“ die Rede ist. Vielmehr heißt es unter der Überschrift „Fernwalds Politik erwacht aus dem Dornröschen­schlaf (vgl. auch das Wahplakat der Grünen), dass Fernwalds Politik allmählich aufzuwachen scheine. Wäre es möglich, dass dem Autor ein eigenständiges Erwachen der Fernwalder Politik, wenn auch nur scheinbar,  gar nicht vorstellbar ist, und er im Stillen hoffte, dass endlich der Prinz, oder die Prinzessin eintreten möge, um zum Wachkusse anzusetzen? Unserer Erinnerung nach geht die Formulierung des Wachküssens auf den Fraktionsvorsitzenden E der S-Partei zurück, der sich diesbezüglich in der Fernwalder Gemeindevertretung geäußert hatte, im Zusammenhang mit einem offenen Brief in Sachen Breitband an den Bürgermeister.

Die Sachverhaltsschilderung des Autors fährt damit fort, dass der Vorsitzende der Gemeindevertretung H einen Antrag von V zurückweise mit der Begründung dass dieses Thema auf einer Sitzung der Gemeindevertretung nichts zu suchen hätte. In einer nachfolgenden Debatte ließen sich dann im Gefolge eines Beitrags von V die Zuschauer der Sitzung zu lautstarken Meinungsäußerungen hinreißen, was nach Ansicht des Autors zu unübersichtlichen Zuständen führte, weshalb der Vorsitzende nach mehreren fruchtlosen Ordnungsrufen alle Zuschauer des Saales verwiesen und den Ausschluss der Öffentlichkeit verfügt habe.

Nachdem die juristischen Prüflinge dergestalt einen Einblick in die Fernwalder Streitkultur erhalten haben, sollen sie sodann begutachten, inwieweit H sein Amt als Vorsitzender der Gemeindevertretung ordnungsgemäß geführt habe und welche Erfolgsaussichten eine diesbezügliche Klage vor dem Verwaltungsgericht Gießen gegen den Vorsitzenden hätte.

Es folgen Lösungshinweise, die aber auch von Nichtfachleuten oder solchen, die weder über eine juristische Ausbildung, noch über ansatzweise Grundkenntnisse verfügen, als Blaupause für Dieses und Jenes adaptiert werden können.

Wir fragen uns, warum es dem Autor ein Anliegen war,  die Rahmenhandlung in Fernwald anzusiedeln. Nach den zahlreichen Vorfällen der letzten Zeit hätten wir uns hier etwas mehr Zurückhaltung und Sensibilität gewünscht.

Die Gießener Allgemeine kommentierte die Sitzung der Gemeindevertretung vom 5. Februar 2013 wie folgt:

Inhaltliche Diskussionen über einen Antrag, der hinterher mangels Zweidrittelmehrheit gar nicht zur Abstimmung kommt. Palaver im Plenum, wie denn der Sitzungsplan im Sommer zu gestalten sei. Redebeiträge ohne Wortmeldungen, ungehemmtes Durcheinanderreden, kleinliche persönliche Seitenhiebe: … Die Akteure sollten sich dringend Gedanken über ihre Spielregeln und deren Einhaltung machen.

Quellen:
R. Horn, Frust in der Kommune, LKRZ 2012, 521ff.
Gießener Allgemeine vom 7. Februar 2013, 41.

Der Vorsitzende als gerechter und unparteiischer Förderer der Arbeiten der Gemeinde­ver­tretung: Anspruch und Wirklichkeit

Wir haben da so unsere Bilder im Kopf. Unter einem Vorsit­zenden der Gemeinde­ver­tret­ung zum Beispiel stellen wir uns jemanden vor, der die Institution Gemeinde­ver­tret­ung würdig repräsentiert und ihre Rechte wahrt und stärkt. Außerdem erwarten wir, dass der Vorsitzende wie ein ge­recht­er und unparteiischer Schieds­richter die Ver­samm­lungen leitet.

Beim Fußball wären wir höchst erstaunt, wenn ein Schiedsrichter offensichtlich mehr Vergnügen daran fände, selbst den Ball zu treten und mitzuspielen als das Spiel unparteiisch zu leiten.

Die Anforderungen der Hessischen Gemeindeordnung an den Vorsitzenden sind in dieser Hinsicht  klar und deutlich. Zuächst heißt es dazu in §57 Absatz 3:

(§57, 3 HGO) Der Vorsitzende repräsentiert die Gemeindevertretung in der Öffentlichkeit. Er wahrt die Würde und die Rechte der Gemeindevertretung.

Es darf bezweifelt werden, ob die Würde gewahrt wird durch Redebeiträge des Vorsitzenden an Gemeindevertreter wie: wenn Du erst einmal selbst im Beruf stehst, dann wirst Du das besser verstehen.
Auch gehört die Beschreibung einer Gemeindevertreterin als  Nichtfachfrau, die weder über eine juristische Ausbildung, noch über ansatzweise Grundkenntnisse verfüge wohl eher in die Kategorie „unterste Schublade“.

In §57 Absatz 4 stellt die Hessische Gemeindeordnung die gesamte Tätigkeit des Vorsitzenden unter das Paradigma der Gerechtigkeit und Neutralität (vgl. Risch und Schweitzer, LZKR 2012, 173):

(§57, 4 HGO) Der Vorsitzende fördert die Arbeiten der Gemeindevertretung gerecht und unparteiisch. In diesem Rahmen kann er die Einwohner über das Wirken der Gemeindevertretung informieren.

Die entsprechenden Anforderungen etwa für den Bunderstagspräsidenten oder den Präsidenten des hessichen Landtags sind weitaus schwächer, denn diese beschränken die Forderung nach Gerechtigkeit und Unparteilichkeit auf die Verhandlungsführung.

Zur Neutralität des Vorsitzenden gehört, dass er in der Gemeindevertretung nicht zur Sache sprechen darf, wenn er gleichzeitig den Vorsitz führt (vgl. Schneider, Dreßler und Lüll in ihrem Kommentar zur HGO).

Der VGH Kassel stellt dazu in seinem Urteil vom 4.1.1989 fest, dass der amtierende Vorsitzende eines Kommunalparlaments, wenn er einen eigenen Redebeitrag zu einem Tagesordnungspunkt leisten oder einen Antrag stellen wolle, er zuvor die Verhandlungsleitung seinem Stellvertreter übertragen müsse.

Verhörähnliche Ausfragesituationen durch den Vorsitzenden, wie sie in der Fernwalder Gemeindevertretung dieser Wahlperiode mehrfach vorgekommen sind, verletzen die Würde der Gemeindevertretung und verstoßen gegen die dem Vositzenden aufgegebene Verpflichtung zur Gerechtigkeit und Unparteilichkeit. Um das zu erkennen, braucht man nicht ansatzweise juristische Grundkenntnisse. Dazu reicht ein gesunder Menschenverstand vollständig aus.

In diese Kategorie gehört auch der unter TOP 14 als Antrag formulierte Vorschlag des Vorsitzenden in der 7. Sitzung der Gemeindevertretung (17.04.2012), einen Akteneinsichtsauschuss mit 3 Mitgliedern zu besetzen, so dass die Grüne Fraktion ausgeschlossen wurde. Als Begründung führte der Vorsitzende unter anderem an, dass dadurch Geld gespart würde, und die Grünen bekanntlich immer schon für Sparsamkeit eingetreten seien. Im Aufsatz „Die Größe kommunaler Ausschüsse“ kommt Jeromin (LKRZ 2012, 481) zu folgendem Fazit:

Zur Bewältigung des Spannungsverhältnisses zwischen Repräsentanz und Effektivität bei der Bemessung der Ausschussgrößen nach Anzahl der Mitglieder muss in jedem Einzelfall ein verfassungsfester Weg gefunden werden. Dem Stadt- bzw. Gemeinderat steht dabei kein freies oder politisches Ermessen zu. Vielmehr muss die Bestimmung der Anzahl der Mitglieder auf einer nachvollziehbaren Erwägung unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Spiegelbildlichkeit der Repräsentationsverhältnisse beruhen und im Einzelnen dargelegt sein. Der verfassungskonforme Weg liegt in einem Korridor von mindestens einem Drittel der Anzahl des Hauptgremiums, insbesondere bei sog. beschließenden Ausschüssen und mindestens ein Viertel der Größe des Stadt- oder Gemeinderats bei allen übrigen Ausschüssen.

Ein Viertel von 27 Vertretern bedeutete mindestens 6 Ausschussmitglieder. Es bleibt ein weiteres Mal die Beobachtung, dass der Vorsitzende parteilich vorgegegangen ist, hier um eine ihm unbequeme Fraktion aus dem Auschuss fern zu halten.

Bennemann u.a. sehen in ihrem Kommentar zur HGO die Versuchungen, denen ein Vorsitzender erliegen kann und führen aus:

Gerade die Notwendigkeit der strikten Neutralität in den Sitzungen, mit dem Verbot, Ausführungen zur Sache zu machen, führt dazu, dass die Position des vorsitzenden Mitglieds der Gemeindevertretung nicht mit einer Person besetzt werden sollte, die dort eigene politische Ambitionen ausleben will. Es handelt sich um einen neutralen Moderator, an den vollkommen andere Anforderungen gestellt werden. Leider wird dies in der Praxis immer wieder bei der Besetzung entsprechender Positionen übersehen.

Dem ist nichts hinzuzufügen.

Wasser ist nicht nur zum Waschen da!

Wasser ist ein wertvolles und öffentliches Gut. Es taugt nicht zur Privatisierung.

WasserSchwarz-Gelb hat im Ministerrat der EU eine Privatisierung von Wasser durch die Hintertür forciert. Der zuständige Minister Rösler sieht tatenlos zu, wie unseren Stadtwerken quasi das Wasser abgegraben wird. Sogenannte Dienstleistungskonzessionen sollen zukünftig dem Vergaberecht unterworfen werden. Betroffen ist davon auch die Versorgung mit Trinkwasser. Zwar können die Kommunen grundsätzlich noch selbst entscheiden, ob sie die Trinkwasserversorgung weiter selbst erbringen wollen. Allerdings werden die Bedingungen für die Versorgung mit Trinkwasser durch kommunale Betriebe wie Stadtwerke fast unmöglich gemacht. Die Wasserversorgung müsste vielerorts ausgegliedert werden. Dann würde das Wasser teurer werden.

Wenn die aktuell verhandelte Richtlinie mit Unterstützung von Schwarz-Gelb beschlossen wird, ist dies ein herber Schlag gegen die Städte und Gemeinden, die im Interesse ihrer Bürgerinnen und Bürger ihre Aufgaben selbst wahrnehmen wollen. Wirtschaftsminister Rösler muss endlich seine Verantwortung wahrnehmen und die Versorgung mit sicherem und bezahlbarem Trinkwasser auch in Zukunft sicherstellen.

=> Link zur Unterschriftensammlung

9. Interkommunales „energi(e)sches“ Treffen der GRÜNEN

„Lasst die Schwarzen doch zum Rückzug vom Rückzug vom Rückzug blasen“ – Ironie begleitete die Schaufenster-Vorschläge des derzeitigen Umweltministers  zum Thema Erneuerbare Energien. „Schneller als die CDU kann man doch nicht die Richtung wechseln. Warten wir auf die nächste Volte!“ – Hintergrund der Diskussion beim 9.  Interkommunalen Treffen der  GRÜNEN war die Ankündigung Ramsauers, das EEG(Erneuerbare EnergieGesetz) nach Kassenlage zu ändern.

Damit würde vielen Bürgerinnen und Bürger die Kalkulationsgrundlage für ihre Beteiligungen  an oder die Anschaffung von Photovoltaik- und Windkraftanlagen entzogen.

Hinterhältig daran ist, dass die Energiewende nach Fokushima zur reinen Geldfrage erklärt werden soll („zu teuer“). Was ein Desaster wie in Japan kostet – keine Rede davon. Was die Endlagerung von Atommüll kostet – kein Gedanke daran.  Welcher Preis für Umweltschäden durch fossile Energien bezahlt werden muss –  kein Thema.

Zum Glück ist klar: Dieser Vorschlag ist nicht durchsetzbar ohne  den Bundesrat, in dem  Rot-Grün seit der Niedersachsenwahl die Mehrheit hat.

Daher herrschte beim Treffen der Grünen aus Pohlheim, Fernwald, Langgöns und Linden Einigkeit darüber, dass es mit dem Bau von Windenergieanlagen „energi(e)sch“  weitergehen muss. Intensiv wurde der am gleichen Tag vorgestellte Regionalplan Mittelhessen analysiert und diskutiert. Mehrere VertreterInnen der heimischen Grünen hatten an dem Termin in Gießen teilgenommen. Auf Grund Ihrer Informationen konnten die neuesten Daten und Lagen besprochen werden. Fernwald und Langgöns kämen demnach als Stabdorte in Betracht, interkommunale Investitionsformen werden – wie bereits in der PV-Anlage in Albach beispielhaft umgesetzt – bevorzugt. Wenn Hessen sein Ziel erreichen will, 20% seiner Energie aus alternativen Energieträgern zu gewinnen, muss dieser Weg konsequent beschritten werden. Dabei darf jedoch keinesfalls der Naturschutz missachtet werden. Daher wurde das Vorgehen des Regierungspräsidenten, alle möglichen Standorte auch gemeinsam mit den Naturschutz-Verbänden zu prüfen, von allen Anwesenden begrüßt.

 

„Ohne Energie-Einsparung kann die Energiewende nicht erfolgreich sein“, damit wurden die Bestrebungen der Kommunen Langgöns und Linden beschrieben. Auf Grund der Daten und Analysen der HessenEnergie konnten in beiden Kommunen bereits Schritte in Richtung Energieersparnis umgesetzt werden.

In wieweit Elektromobilität dazu ihren Beitrag leisten kann, wurde innerhalb der Gruppe intensiv diskutiert. Zum nächsten Interkommunalen Treffen wird daher ein Referent eingeladen werden, der die Gruppe zu diesem Thema  informieren soll. Dieses Vorgehen hat sich nach Ansicht der Beteiligten bereits beim Thema „Windenergie“ im letzten Jahr bewährt.

Nach Wind und Strom beschäftigte sich die Gruppe mit dem Thema „Wasserversorgung“ und dem Einfluss, den die EU-Richtlinie zur Privatisierung von Wasserversorgungswerken haben kann. Größte Gefahr: die Übernahme der Versorgung durch Großkonzerne, deren Interesse selbstverständlich nicht in der optimalen Daseinsvorsorge für Bürger sondern in der Gewinnmaximierung liegt. Die Grünen werden in ihren Parlamenten dazu Anfragen stellen, um die aktuelle Situation der heimischen Wasserversorger zu klären.

Alle Parlamentarier sollen für dieses Thema sensibilisiert werden. Klares Ziel:  Wasser gehört in kommunale Hand.

Danke an Christof Schütz für Moderation, Protokoll und Presseerklärung

Antrag an die Gemeindevertretung zum Umgang mit dem Haushalt

Antrag: Zum Umgang mit dem Haushalt

Sehr geehrter Herr Vorsitzender,
für die Sitzung der Gemeindevertretung am 05. Februar 2013 möchte ich Sie bitten, nachstehenden Antrag unserer Fraktion in die Tagesordnung aufzunehmen.

Die Gemeindevertretung möge beschließen:
Der Gemeindevorstand wird beauftragt, dafür Sorge zu tragen, dass der Haushalt zukünftig so rechtzeitig eingebracht wird, dass eine Vorlage bei der Aufsichtsbehörde im November erfolgen kann.

Begründung:
Abgesehen davon, dass eine rechtzeitige Einbringung des Haushalts der Gemeinde mehr Flexibilität beim Haushaltsvollzug bringt, verlangt die HGO in §97 Absatz 4, dass der genehmigte Haushalt spätestens einen Monat vor Beginn des Haushaltsjahres der Aufsichtsbehörde vorgelegt werden soll.

Mit freundlichen Grüßen
Sylvia Voigt