Ortsverbandssitzung am Montag, 18. August

Am Montag, 18. August, laden wir wieder zu einer Sitzung unseres Ortsverbands ein. Die Tagesordnung umfasst neben Berichten aus Ort und Kreis auch eine Rückschau auf das Programm zu den Ferienspielen sowie ein Ausblick auf das kommende Jahr.

Die Zeit rennt immer schneller, als wir denken, deshalb wollen wir schon jetzt schauen, was im nächsten Jahr ansteht und uns auch die Themen für die Kommunalwahl 2016 schon einmal überlegen.

Alle Interessierten sind herzlich dazu eingeladen. Die Sitzung findet in der Ratsschänke in Fernwald-Steinbach, Oppenröder Straße statt. Beginn ist um 19.30 Uhr.

Heike Habermann, Vorstand

Ferienspiele 2014 mit Schmetterlingen

IMG_3901SchmetterlingsFerienspiele_2014-400x233Wie sich ehemalige Militär-Standorte zu friedlichen Naturschutz-Arealen wandeln können, bewies Ende Juli einmal mehr eine Aktion im Rahmen der Ferienspiele Fernwald auf dem Lutherberg oberhalb von Steinbach. Zum dritten Mal in Folge hatten Fernwalds Grüne eine Exkursion zur Bestimmung von Schmetterlingen und Faltern angeboten. Unter der bewährten Leitung von Diplom-Biologin Sabine Pfaff und bei bestem Wetter konnten 18 Ferienspiel-Kinder mit Hilfe von Schmet­ter­lings­netzen und Gläsern zahlreiche Falter und Insekten einfangen – die nach aus­führ­lich­er Begutachtung selbstverständlich wieder freigelassen wurden. Manch einer der kleinen Schmetterlingsforscher war bereits zum dritten Mal bei der Exkursion dabei und konnte selbst fachmännischen Rat hinsichtlich Art und schonender Fangmethoden geben. Insgesamt konnten 20 unterschiedliche Arten bestimmt werden, darunter auch seltenere Exemplare.

350_3632SchmetterlingsFerienspiele_2014-400x267Ein Highlight waren die um die Mittagszeit schwär­men­den Schwalbenschwänze, von denen sich wie auf Kommando auf einmal zahl­reiche Exemplare oben auf dem Lutherberg tum­mel­ten. Einer wurde von Sabine Pfaff vorsichtig gefangen, und die Kinder durften den Schmet­ter­lings­rüs­sel be­stau­nen. Auf Sabine Pfaffs Na­se platziert, blieb er sogar noch eine ganze Weile sitzen und ließ sich bewundern.

Weitere Bilder gibt es hier…

Lutherberg in den 1980er JahrenKaum jemand, der die begeisterten Kinder auf dem Lutherberg erleben durfte, konn­te sich vorstellen, dass auf diesem Ge­län­de bis Mitte der 1980er Jahre hinein eine Flugabwehrraketen-Radar-Station stand und der Lutherberg als Ver­tei­di­gungs­an­lage im Kalten Krieg diente.

Ferienspielkinder anstatt Flug­ab­wehr: Der Lutherberg sei ein perfektes Beispiel für die Umnutzung von militärischen in zivile Zwecke, heisst es aus dem Ortsverband. Hier noch ein Bild des Lutherbergs aus den 1980er Jahren.

Fragerechte eines Gemeindevertreters gegen den Gemeindevorstand

Unter diesem Titel ist das Urteil des Verwaltungsgericht in die Landes­recht­sprechungs­daten­bank Hessen auf­ge­nom­men worden, dass die Grüne Fraktion gegen den Ge­mein­de­vor­stand erstritten hat. In dieser Daten­bank finden sich aus­ge­wähl­te Entscheidungen, die von den Dokumen­tat­ions­stellen der hessischen Gerichte aus­ge­wählt und dokumentiert wor­den sind. Das Urteil ist frei im Internet verfügbar, hier geht es zum Urteil.

Dem Urteil vorangefügt sind zwei Leitsätze, die dem Gericht besonders wichtig waren.

Leitsatz 1: Von einer Fraktion in der Sitzung der Gemeindevertretung gestellte Fragen können nicht ohne weitere Anhaltspunkte als Fragen eines Gemeindevertreters angesehen werden.

Erläuterung zum Leitsatz 1: Klägerinen waren einerseits die Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen der Fernwalder Gemeindevertretung, andererseits aber auch die Fraktionsvorsitzende selbst. Das Gericht hat die Klagebefugnis der Fraktion vollumfänglich anerkannt, da die  Frage von der Fraktion gestellt worden war. Die Klagebefugnis der Fraktionsvorsitzenden hingegen hat das Gericht verneint. Für die Klägerinnen war zu Beginn nicht klar, ob das Gericht das nicht auch gerade andersherum sehen würde. Um auf der sicheren Seite zu sein, haben die Fraktionsvorsitzende als Person und die Fraktion gemeinsam geklagt.

Leitsatz 2:Auch Anfragen eines Gemeindevertreters gegen den Gemeindevorstand, die umfassender Art sind, bedürfen keiner Begründung durch den Gemeindevertreter.

Erläuterung zum Leitsatz 2: Der Bürgermeister hat immer wieder gefordert, dass die Fraktion ihre Frage zu begründen habe. Die Fraktion hat das stets abgelehnt. Denn das würde schlussendlich dem Bürgermeister ein Zensurrecht darüber einräumen, welche Frage er geneigt ist zu beantworten und welche nicht. Das Gericht hat deutlich entschieden: so geht das nicht. Fragen bedürfen keiner Begründung. Im Urteil steht dazu: „Eine formelle Begründungspflicht kennt § 50 Abs. 2 HGO gerade nicht und bietet hierfür nach seinem Normtext auch keinen Anhalt (ebenso Sommer, a.a.O., für § 29 LKO). Dem entspricht, dass Gemeindeordnungen anderer Bundesländer ebenfalls eine solche Begründungspflicht nicht statuiert haben, und deshalb einige Obergerichte keine Rechtfertigung dafür sehen, Anfragen eines Gemeindevertreters an den Gemeindevorstand mit dem Argument abzulehnen, es müsse verhindert werden, dass die Anfragen „ins Blaue hinein“ gestellt werden würden (vgl. OVG Sachs.-Anh., B. v. 31.07.2009 – 4 O 127/09 -, NVwZ-RR 2010, 123, 125 l. Sp.; ebenso Sommer, a.a.O., für § 29 LKO).“

Der erste Satz des Urteils lautet: „Der Beklagte wird verurteilt, die von der Klägerin zu 1. in der Fragestunde der Gemeindevertretung am 27. August 2013 gestellte Frage zu 3. vollständig zu beantworten“. Das war es, was wir erreichen wollten.

Das Urteil bestätigt uns Grüne darin, dass wir ein Fragerecht besitzen und dass der Gemeindevorstand unsere Fragen auch beantworten muss. Und dieses werden wir auch weiterhin wahrnehmen.

 

K156 noch vor den Sommerferien eröffnet

20140725_112156-b-400x300Am 25. Juli 2014, pünkt­lich vor Beginn der Som­Â­mer­Â­fe­ri­en, eröffnete die Kreis­bei­ge­ord­nete Dr. Christiane Schmahl (Bündnis 90/ Die Grünen) die grund­er­neu­erte K156. Die Kreisstraße K156, verbindet die Grünberger Straße am Ortseingang von Albach mit der Bundesstraße B457 zwischen Gießen nach Lich. Ein besonderer Dank ging an die ehrenamtlich Tätigen auf Seiten des Naturschutzes für ihren Einsatz bei den allfälligen Abstimmungen.

Am Rande war zu hören, dass die K156 von allen Kreisstraßen im Kreis diejenige mit dem stärksten Schwerlastverkehr ist. Die Steinbacher können nun aufatmen, da die Ortsdurchfahrt ab sofort wieder für den LKW-Verkehr (außer Anlieger) gesperrt ist.