Akteneinsichtsausschusses zum Städtebaulichen Vertrag zur Jägersplatt III, erster Bauabschnitt

Sehr geehrter Herr Vorsitzender,
für die kommende 23. Sitzung der Gemeindevertretung am 04. November 2014 möchte ich Sie bitten, nachstehenden Antrag unserer Fraktion in die Tagesordnung aufzunehmen.

Wir begehren die Einrichtung eines Akteneinsichtsausschusses zu folgender bestimmten Angelegenheit: Einsicht in den städtebaulichen Vertrag der Gemeinde Fernwald mit der IMAXX für das Baugebiet Jägersplatt III, erster Bauabschnitt.

Wir beantragen, den Haupt- und Finanzausschuss als Akteneinsichtsausschuss einzusetzen.

Falls die Gemeindevertretung beschließen sollte, für diese Angelegenheit einen eigenen Ausschuss zu bilden, bitten wir um Beachtung des Prinzips der Spiegelbildlichkeit (vgl. LKRZ 2012, 481). Danach ist die Größe des Akteneinsichtsausschusses derart festzulegen, dass auch die Fraktion
Bündnis 90/Die Grünen vertreten ist.

Begründung

In der 22. Öffentlichen Sitzung der Gemeindevertretung vom 30. September 2014 hat es Nachfragen zum Bericht des Bürgermeisters im Bauausschuss gegeben, die nach wie vor unbeantwortet geblieben sind. Da ist zum einen die Frage nach der Legitimation des Vertragsabschlusses durch die Gemeindevertretung oder auch die Frage nach der Regelung einer Bebauungspflicht für Käufer. Daher halten wir es für notwendig, uns selbst ein Bild von diesem Vertrag zu machen.

Mit freundlichen Grüßen
Sylvia Voigt
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

Einwendungen gegen das Protokoll der Sitzung der Gemeindevertretung vom 30.09.2014

Einwendungen gegen die Niederschrift der 22. Öffentlichen Sitzung
der Gemeindevertretung am 30. September zu TOP 08. Anfragen und
Mitteilungen

Sehr geehrter Herr Vorsitzender,
Unsere Einwendungen beziehen sich auf zwei verschiedene Punkte, die wir bitten, auch getrennt zu behandeln.

Antrag 1: Wir beantragen, den zweiten Absatz („Zur Anfrage bezüglich der Ausübung von Vorverkaufsrechten teilt Herr Bechthold mit, …..) zu streichen. Dies hat Herr Bechthold in der Sitzung nicht geäußert.

Antrag 2: Wie beantragen, die Antwort des Bürgermeisters zu unserer schriftlich  eingereichten Frage 1 mit in das Protokoll aufzunehmen. Bezüglich der Formulierung soll der Protokollführer befragt werden.

Mit freundlichen Grüßen
Sylvia Voigt
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

Einwendungen gegen die Niederschrift der 22. Öffentlichen Sitzung der Gemeindevertretung

Einwendungen gegen die Niederschrift der 22. Öffentlichen Sitzung der Gemeindevertretung am 30. September zu TOP 08. Anfragen und Mitteilungen

Sehr geehrter Herr Vorsitzender,
unsere Einwendungen beziehen sich auf zwei verschiedene Punkte, die wir bitten, auch getrennt zu behandeln.

Antrag 1: Wir beantragen, den zweiten Absatz („Zur Anfrage bezüglich der Ausübung von Vorverkaufsrechten teilt Herr Bechthold mit, …..) zu streichen. Dies hat Herr Bechthold in der Sitzung nicht geäußert.

Antrag 2: Wie beantragen, die Antwort des Bürgermeisters zu unserer schriftlich eingereichten Frage 1 mit in das Protokoll aufzunehmen. Bezüglich der Formulierung soll der Protokollführer befragt werden.

Mit freundlichen Grüßen
Sylvia Voigt

Desinteresse – oder für dumm verkauft?

Auf Antrag der Grünen Fraktion beschloss die Gemeindevertretung einstimmig, der Bürgermeister solle im Bauausschuss über die Erfahrungen mit dem Verfahren eines städtebaulichen Vertrags sowie der Übertragung der Erschließung an einen Investor in der Jägersplatt III, erster Bauabschnitt berichten.

Der Bericht war geprägt von Eigenlob (wir haben einen guten Vertrag ausgehandelt) und erschreckender Ignoranz. Zu Nachfragen nach Beschlüssen der Gemeindevertretung gab er sich ahnungslos und konnte oder wollte die Fragen nicht beantworten. Zum Erschließungsvertrag verweigerte er die Antwort, weil dies eine Angelegenheit der EBF und nicht der Gemeinde sei. Die Fraktionsvorsitzende wies ihn darauf hin, dass die EBF zu 100% der Gemeinde gehöre und für die Verluste der EBF aufzukommen habe. Er blieb bei seiner Verweigerung.

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Stolz berichtete Bürgermeister Bechthold, dass alle 32 Grundstücke verkauft seien und bereits 30 davon seien bebaut. Irrtum, Herr Bürgermeister. Wir haben mindestens neun unbebaute Grundstücke gezählt, davon sechs alleine im Lilienweg. Dies ist auf den Bildern links auch gut zusehen. Schriftlich darauf hingewiesen, dass bei weitem nicht 30 Grundstücke bebaut seien, erklärte Bechthold dann in der Gemeindevertretung am 30. September 2014, dass er gar nicht wisse, wie viele Grundstücke bebaut seien. Dann müsste er  in das Baugebiet fahren, und dazu sähe er keine Veranlassung.

Im Asternweg finden sich drei weitere, derzeit noch unbebaute Grundstücke.

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Wir fragen uns, wollte Bechthold die Gemeindevertretung für dumm verkaufen oder hat er wirklich so großes Desinteresse an dem, was in der Gemeinde geschieht?

 

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Bürgermeister fürchtet Öffentlichkeit

Das Urteil des Ver­wal­tungs­ge­richts war eindeutig: Der Bür­ger­meister muss Fragen der Fraktionen und der Ge­mein­de­ver­treter­Innen beantworten.

Nun beobachten wir, dass der Bürgermeister zunehmend ver­sucht, un­an­ge­nehme Fra­gen nicht öffentlich oder nicht in der Ge­mein­de­ver­tre­tung zu beantworten.

Beispiel 1: Wohl auf Druck oder Anregung des Bürgermeisters enthielt die Tagesordnung der Gemeindevertretung vom 30. Juni 2014 zweimal den Punkt „Anfragen und Mitteilungen“. Einmal im öffentlichen Teil und einmal als nichtöffentlich deklariert. Im sogenannten „nichtöffentlichen“ Teil verlas der Bürgermeister im Eiltempo eine nach eigenen Angaben dreiseitige umfangreiche Tabelle vom Blatt ab, so dass die anwesenden GemeindevertreterInnen kaum oder gar nicht folgen konnten. Das sei die Antwort auf die Frage der Grüne Fraktion gewesen (vgl. dazu Frage 3.). Daraufhin hat die Grüne Fraktion einen Akteneinsichtsausschuss beantragt, in dem die Tabelle dem Akteneinsichtsausschuss vorgelegt werden soll. Eine erneute Geheimsitzung wird die Grüne Fraktion ablehnen.

Beispiel 2: Obwohl einstimmig von der Gemeindevertretung dazu beauftragt, lehnte der Bürgermeister es ab, die Gemeindevertretung über die Eckpunkte des Erschließungsvertrags sowie der Erschließungsplanung zurm Baugebiet Jägersplatt III, erster Baubschnitt zu unterrichten. Über den Erschließungsvertrag oder die Erschließungsplanung werde er keine Auskunft geben, da dies auf Verträgen mit der EBF beruhe. Auf Vorhaltungen der Fraktionsvorsitzenden von CDU und Grünen wiederholte Bechthold, dass er über die Geschäfte der EBF nicht in der Gemeindevertretung berichten werde. Wir finden, dass dies nicht in Ordnung ist. Schließlich gehört die EBF zu 100 Prozent der Gemeinde und bürgt auch zu 100 Prozent für die Schulden der EBF.

Beispiel 3: Nachdem bekannt geworden ist, dass der Bürgermeister eine Reihe von Grundstücken ohne die notwendige Beteiligung der Gemeindevertretung und auch ohne Beteiligung des Gemeindevorstands verkauft hat, wollten wir genaueres wissen.
Ebenso haben wir nach der Ausübung des gemeindlichen Vorkaufsrechts bei Grundstücksverkäufen in der Gemeinde gefragt. Auch hier lag die Entscheidungshoheit bei der Gemeindevertretung.
Der Bürgermeister weigerte sich in der Gemeindevetretung am 22. Juli 2014, in öffentlicher Sitzung zu antworten, aus datenschutzrechtlichen Gründen, wie er sagte.

Um eigene Fehler zu verdecken, sagen wir. Wir hätten erwartet und gewünscht, dass der Bürgermeister die Gelegenheit wahrnimmt und die Gemeindevertretung und die Öffentlichkeit nun umfassend informiert. Daher haben wir ihm einen Brief geschrieben  und erneut um öffentliche Antwort gebeten. In der Gemeindevertretung am 30. September lehnte der Bürgermeister dies wiederum ab.

Mehr Rücksicht auf Fußgänger

Einstimmig hat die Gemeindevertretung am 30. September dem Antrag der Grünen Fraktion zugestimmt: Darin wird der Gemeindevorstand gebeten, Vorschläge zu erarbeiten und im Bauausschuss vorzustellen, wie dem erhöhten Parkdruck auf Fernwalds Straßen dahingehend begegnet werden kann, dass die Fußwege nicht zugeparkt werden und die Fahrgassen für Feuerwehr oder Rettungsfahrzeuge freigehalten werden. Auf Wunsch der FW soll dabei auch die Stellplatzsatzung überprüft werden.

Wir haben uns darüber gefreut und hoffen nun, dass der Gemeindevorstand gute Vorschläge erarbeiten wird. Nachfolgend die Begründung von Sylvia Voigt, Fraktionsvorsitzenden der Grünen Fraktion, in der Gemeindevertretung:

Das Thema unseres Antrags ist ähnlich wie im vorangegangenen Antrag. Nicht nur vor der Apotheke in Steinbach haben es Fernwalds Fußgänger schwer. Die ohnehin schmalen Gehwege werden an vielen Stellen regelmäßig von Fahrzeugen zugeparkt, so dass insbesondere mobilitätseingeschränkte Personen, Eltern mit Kinderwagen oder auch Kinder, die ja mit ihren Rädern verpflichtet sind, den Fußweg zu benutzen, nur mühsam ein Durchkommen haben. Ganz abgesehen davon, dass ein reibungsloser Begegnungsverkehr oft gar nicht möglich ist.

Manchmal mag es nur Gedankenlosigkeit sein, die Autofahrer dazu führt, mit ihren Fahrzeugen den Fußweg zuzuparken. An vielen Stellen ist es aber auch schlicht großer Parkdruck, der zu solchen Verhaltensweisen führt.

Verschiedene Handlungsoptionen sind gegeneinander abzuwägen.

Bauliche Maßnahmen, wie eine Erhöhung der Bordsteinkanten können dabei nur das letzte Mittel sein. Wir glauben, dass es bessere Lösungen geben sollte und auch gibt. Dazu zählen wir die von der SPD angeregten Gehwegmarkierungen. Ebenso können wir uns Markierungen auf den Straßen vorstellen, die den Fahrzeugen eindeutig Parkraum zuweisen.

Auch regelmäßigere Kontrollen des ruhenden Verkehrs wären in Erwägung zu ziehen.

Wir finden es wichtig, dass hier in der Gemeindevertretung und in der Öffentlichkeit das Thema öffentlich behandelt wird. Freie Fußwege für Fernwalds Bürgerinnen und Bürger, das muss das Motto sein. Und jeder Autofahrer kann dabei mithelfen.

Neben den Fußwegen sind aber auch gerade in schmaleren Straßen die Fahrgassen durch parkende Fahrzeuge oft so zugestellt, dass Feuerwehr und Rettungsfahrzeuge im Ernstfall kein Durchkommen mehr hätten.

Daher bitten wir den Gemeindevorstand, Vorschläge zu erarbeiten und im Bauausschuss vorzustellen, wie man dem erhöhten Parkdruck auf Fernwalds Straßen dahingehend begegnen kann, dass die Fußwege nicht mehr zugeparkt werden und die Fahrgassen für Feuerwehr und Rettungsfahrzeuge freigehalten werden.“