Lärm auf der A5: Fernwalds Grüne fragen nach

Seit einiger Zeit versucht die Fernwalder SPD Stimmung gegen den Minister Tarek Al-Wazir zu machen und den Fernwalder Grünen vorzuwerfen, sie seien abgetaucht.

Das Gegenteil ist der Fall. Mitte November hat der Vorstand des Ortsvereins Fernwald einen Brief an den Minister geschrieben, in dem noch einmal nachgefragt wird. Im Dezember hat das Ministerium geantwortet. Die Antwort findet sich hier.

Nachfolgend die Pressemeldung des Vorstands vom 26. Januar 2015:

„Eigentlich wollten wir auf die von der SPD gegen uns verteilten Nadelstiche gar nicht eingehen“, beginnt Heike Habermann, Sprecherin der Fernwalder Grünen, ihre Pressemitteilung. „Aber nachdem einige der Genossen sich offensichtlich auf den Verkehrsminister und auf uns eingeschossen haben, wollen wir doch einmal einige Dinge richtigstellen. Zu dem wiederholten Vorwurf seitens der SPD, wir seien „abgetaucht“, stellen wir fest, dass wir nicht jedes mit Tarek Al-Wazir geführte Telefonat und nicht jede mit ihm ausgetauschte E-mail an die große Glocke hängen, sondern lieber konkrete Ergebnisse abwarten.“

Diese lägen nun vor. „So haben wir nach der Antwort des Ministers an Bürgermeister Bechthold, in dem ein Tempolimit abgelehnt wird, nachgehakt und einen Brief an Tarek Al-Wazir verfasst. Hierzu haben wir inzwischen die Stellungnahme des Ministers erhalten, in der er noch einmal beschreibt, dass die Rechtsgrundlage für ein Tempolimit aufgrund der Gesetzgebung des Bundes nicht gegeben ist.“

So hatten Fernwald Grüne gefragt, warum anstatt konkreter Lärm-Messungen lediglich Berechnungen durchgeführt wurden. Hierauf die Antwort aus dem Ministerium: „Nach §3 der 16. BImSchV ist Straßenlärm zu berechnen. Ferner legt die 16. BImSCHV das Verfahren zur Berechnung der Beurteilungspegel und die hierbei zu setzenden Parameter fest. „Und diese Parameter in Zusammenhang mit den Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen (RLS 90) sind nun einmal so festgelegt, dass von einer gefahrenen Geschwindigkeit von 130 km/h ausgegangen werden muss. Der Minister hatte in seiner Antwort an den Bürgermeister vom Oktober 2014 also keine Milchmädchenrechnung aufgemacht, wie von der SPD damals behauptet, sondern ging von bestehenden Vorschriften aus.“

In seiner Antwort an Fernwalds Grüne nahm Al-Wazir ebenfalls zu den in Fernwald getroffenen Lärmschutzmaßnahmen Stellung. „Der komplette Brief kann auf unserer Homepage eingesehen werden,“ so Heike Habermann weiter. Darin hieße es auch, der Minister strebe eine Initiative auf Bundesebene an, die dem Schutz der Bevölkerung vor Lärm im Rahmen des Straßenverkehrsrechts ein höheres Gewicht einräumen möchte und dass eine Änderung der bundesrechtlichen Rahmenbedingungen notwendig sei, um vor Ort zu anderen Abwägungsergebnissen zu kommen. „Warum der Minister die Kleine Anfrage der SPD noch nicht beantwortet hat, können wir natürlich nicht sagen“, heisst es weiter.

„Natürlich hat die SPD recht, dass eine Geschwindigkeitsbeschränkung mit geringen finanziellen Mitteln realisiert werden könnte. Nur müssen erst einmal die Voraussetzungen dafür geschaffen werden. Es ist verwunderlich, dass selbst SPD-Mitglieder, als ehemalige Gründungsmitglieder der Bürgerinitiative Lärm, dies offensichtlich nicht wissen wollen.“ Und letztendlich stellen Fernwalds Grüne die Frage, ob die SPD ebenso wie derzeit handeln würde, wenn ihr damaliger Landtagskandidat Günther Rudolph Chef des hessischen Verkehrsministeriums geworden wäre. „Ich zitiere aus einer Pressemitteilung der SPD vom 11. September 2013 in der örtlichen Presse: „Eine Zusage konnte Günter Rudolph aber doch machen: »Wenn ich Verkehrsminister werde, müsste die Geschwindigkeitsbegrenzung kurzfristig umsetzbar sein. Ein Schild kostet wenig und würde den Anliegern helfen.“ Ob sich Herr Rudolph unter den gegebenen Bedingungen über die Bundesverordnung hinwegsetzen und sein Versprechen halten könnte, ist dahingestellt“, sagt Heike Habermann abschließend.

Mir sin warn Charlie

016efcd49eDie Facebook-Freunde des Kölner Karnevals haben entschieden: Zum Thema Meinungsfreiheit wird im Rosenmontagszug ein Persiflagewagen dabei sein, der der Sprache der Gewalt die Sprache der Satire und der Karikatur entgegensetzt. Mehr dazu auf der Webseite des Festkommitees Kölner Karneval von 1823, von der auch die Abbildung heruntergeladen werden kann.

So stand es auf unserer Webseite am 25. Januar 2015. Und irgendwie fanden wir Karneval plötzlich schick, weil mutig und humorvoll.

Das ist nun anders geworden. Die Absage des Rosenmontags-Wagens zum Anschlag auf die Satirezeitschrift Charlie Hebdo hat dem Festkomitee Kölner Karneval viel Kritik auf seiner Facebookseite eingetragen.  Sven Lehmann, Vorsitzender der NRW-Grünen und Kölner, reagierte verständnislos: „Wie kann man einen so breiten Beteiligungsprozess machen und dann das Ergebnis einfach zurückziehen?“

Mehr dazu findet sich in der TAZ unter dem Titel Karneval ist nicht „Charlie Hebdo“.

Gespart wird nur auf dem Papier

Nachfolgend dokumentieren wir die Begründung der Fraktionsvorsitzenden Sylvia Voigt zur Ablehnung des Haushaltssicherungskonzepts 2015 (gehalten in der Sitzung des Haushalts- und Finanzausschusses am 21. Januar 2015).

Die Hessische Gemeindeordnung formuliert eindeutig: „Die Gemeinde hat ein Haushaltssicherungskonzept aufzustellen, …. wenn Fehlbeträge aus Vorjahren auszugleichen sind. …. Das Haushaltssicherungskonzept ist von der Gemeindevertretung zu beschließen und der Aufsichtsbehörde mit der Haushaltssatzung vorzulegen.“

Ein bisschen peinlich ist es für Fernwald schon, dass dies erst von der Kommunalaufsicht klargestellt werden musste.

Dabei hätte es gereicht, einfach in das Haushaltssicherungskonzept 2014 hineinzuschauen. Da heißt es unter Punkt 9. Zielkontrolle: „ … auch werden die jährlichen Beratungen zum Haushalt jeweils den Tagesordnungspunkt „Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzepts“ beinhalten“.

Über wie große Fehlbeträge aus den vergangenen Jahren sprechen wir eigentlich? Dem Haushalt 2015 kann man entnehmen, dass die Summe der Fehlbeträge Ende 2014 bei ca 3,4 Millionen Euro lag, darin sind aber noch nicht die Abschreibungen für den Sechsjahreszeitraum 2009 bis 2014 enthalten.

kumFehlbeträgeDie Abschreibungen liegen bei ca. 800 Tausend Euro pro Jahr. Dagegen zurechnen sind Auflösungen von Sonderposten in Höhe von ca. 240 Tausend Euro. Daraus ergibt sich eine zusätzliche jährliche Belastung von mehr 500 Tausend Euro, über 6 Jahre hinweg sind das weitere 3 Millionen Euro Fehlbetrag. Das heißt, der Fehlbetrag zum Ende 2014 beträgt bereits mindestens 6,4 Millionen Euro.

Hinzu kommen allfällige Rückzahlungen an die Einwohner über zu viel eingenommene Wasser- und Abwassergebühren in Höhe von 3,5 Millionen Euro für die Jahre 2010 bis 2013. Das vergrößert den Fehlbetrag auf knapp 10 Millionen Euro.

Darin sind die Verluste der EBF sind da noch gar nicht enthalten.

Und weil wir gerade bei der EBF sind, hätte ich da eine Frage zur vorletzten Position auf Seite 10, Kündigung der Pachtverträge mit der EBF.

Das sollte doch eigentlich im letzten Jahr erledigt sein, mit einer jährlichen Einsparung von 167 Tausend Euro. Da steht nun „In Prüfung“. Was heißt das?

Seit einem Jahr wird geprüft? Verhandelt da täglich der Bürgermeister Bechthold mit dem Geschäftsführer Bechthold? Ich glaube einfach nicht, dass das Thema in 2014 auch nur ein einziges Mal aufgerufen wurde.

Im Anschreiben des Bürgermeisters zum Haushaltssicherungskonzept heißt es, dass sich die aufgeführten Haushaltssicherungsmaßnahmen im Haushalt widerspiegeln müssten.

Wo spiegelt sich die Einsparung von 167.161 Euro aus der Kündigung der Pachtverträge im Haushalt 2015 wider? Ich fürchte gar nicht. Das ist eine reine Luftnummer, wie all die anderen Maßnahmen, die 2014 nicht umgesetzt wurden.

Und deshalb werden wir dieses Sicherungskonzept ablehnen, weil der Wille zur Umsetzung nicht da ist.

Auskehrung der Überdeckungen 2010 für Wasser und Abwasser

Sehr geehrter Herr Vorsitzender,
für die 25. Sitzung der Gemeindevertretung am 03. Februar 2015 darf ich Sie bitten, nachstehenden
Antrag unserer Fraktion in die Tagesordnung aufzunehmen:

Die Gemeindevertretung möge beschließen:
Der Gemeindevorstand wir beauftragt, die angefallene Überdeckung im Bereich der
Wasserversorgung und der Abwasserbeseitigung aus dem Jahr 2010 noch in diesem Jahr an die Einwohner auszukehren.

Begründung:
Ausweislich der Haushaltspläne 2012 – 2015 weisen die Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung der Jahre 2010 – 2013 eine kumulierte Überdeckung von 3,5 Millionen Euro aus.
Gemäß Kommunalem Abgabengesetz Hessen sind Überdeckungen innerhalb der folgenden 5 Jahre auszugleichen. Der 5-Jahreszeitraum für 2010 läuft in diesem Jahr aus, der für 2011 in 2016 usw.
Laut Haushaltsplan 2012 beläuft sich der spätestens 2015 auszukehrende Betrag auf
705.908 Euro.

Mit freundlichen Grüßen
Sylvia Voigt
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

CHARLIE

Die hessischen GRÜNEN verurteilen den Anschlag auf die französischen Satirezeitschrift Charlie Hebdo. “Dieser Anschlag ist ein Angriff auf die Meinungs- und Pressefreiheit und damit auf die Grundwerte unserer Demokratie,” erklärt Jochen Ruoff, Politischer Geschäftsführer von BÜNDNIS `90/DIE GRÜNEN Hessen.
Gleichzeitig warnen die GRÜNEN davor den Anschlag für politische Zwecke zu missbrauchen: “Wir treten islamophoben Reaktionen entschieden entgegen, dieses traurige Ereignis darf nicht der Stimmungsmache dienen,” so Ruoff weiter.