Wir veröffentlichen hier die 2008 erstellte Mängelliste der UNB über den damaligen Stand der Umsetzung Umsetzung der Ausgleichsmaßnahmen im Rahmen der Bauleitplanung in Fernwald.
Wir sind sicher, dass die Gemeinde in den letzten acht Jahren in Einzelfällen nicht tatenlos geblieben ist. Wir wissen aber auch, dass manche der beschriebenen Mängel nach wie vor offen sind. Diese Mängel gilt es zu beheben. Wir hoffen dabei auf die Kooperation der Verwaltung.
Annerod 1: 2. Abschnitt Auf der Jägersplatt, rechtskräftig seit 1992
Im Vorfeld gab es zwischen der Gemeinde Fernwald, der ONB und der UNB Abstimmungen und Vereinbarungen zu Ausgleichsmaßnahmen in diesem B-Plan – Verfahren. Die Sinnhaftigkeit dieser Maßnahmen wurde vom Naturschutz zwar hinterfragt, aber letztendlich wurden die Maßnahmen akzeptiert und die Umsetzung von der Gemeinde zugesagt und entsprechend auch festgesetzt.
Die Obstbaumpflanzung auf Parzelle 203/3 ist zwar erfolgt, es wurde aber bei weitem nicht die geplante Zahl von 40 Bäumen gesetzt. Es wurde im Verfahren durch die Obere Naturschutzbehörde bereits darauf hingewiesen, dass die Fläche zu klein für eine derartige Anzahl von Obstbäumen ist. Ferner wurden konkrete Bewirtschaftungsvorgaben eingefordert, die aber weder festgesetzt noch in irgendeiner Form umgesetzt wurden. Welche Bewirtschaftung erfolgt aktuell auf dieser Fläche?
Die auf dem Gelände befindlichen zwei bauliche Anlagen standen dagegen dort bereits zum Zeitpunkt der Planung.
Die Festsetzungen bezüglich der Rückbaumaßnahme der Verrohrung, der Beseitigung von Halbschalen und der Pflanzung von Schwarzerlen am Erlengraben/Erlenbach sind nach Angaben der Gemeinde nicht umsetzbar gewesen bzw. mit wenig Erfolg umgesetzt worden.
Am östlichen Rande der Bebauung wurde ein Bereich für „Feldgehölz/Magerrasen“ festgesetzt. Dieser Bereich war zum Zeitpunkt der Bereisung frisch gemulcht. Die hier festgesetzte Mahd bzw. Schafbeweidung auf so kleiner Fläche ist kostenintensiv und realitätsfern. Warum hier ein Magerrasen zum Erhalt festgesetzt wurde, entzieht sich unserer Kenntnis. Aus unserer Akte ist zu entnehmen, dass sich hier schon zum Zeitpunkt des Verfahrens kein Magerrasen befand. Wir schlagen daher vor, diese Festsetzung zu überprüfen und statt der nicht umsetzbaren Festsetzung hier eine Baulücke zu schließen. Es handelt sich aktuell zwar durchaus um artenreicheres Grünland, an diesem Standort aber aus Naturschutzsicht nicht um einen unbedingt zu erhaltenden Lebensraum.
Fazit: In diesem B-Plan gibt es nicht nur größere Defizite in der Umsetzung von Ausgleichsmaßnahmen, sondern nach unserer Ansicht auch unrealistische Festsetzungen. Hier sollte daher nicht auf die B-Plan – konforme Umsetzung bestanden werden, sondern Alternativen geprüft werden.
Annerod 2: Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 4 „In der Brennhaar“, rechtskräftig seit 1993
Hier wurde mit Schreiben vom 11. Juni 1999 durch den RP Gießen, Obere Naturschutzbehörde an die Gemeinde Fernwald darauf hingewiesen, dass die anzulegende Streuobstwiese nicht umgesetzt wurde. Inzwischen wurde diese Maßnahme umgesetzt, wenn auch mit weniger Bäumen als festgesetzt.
Damit wurde die Kompensationsmaßnahme zwar umgesetzt, aber nicht konform mit den Festsetzungen des Bebauungsplanes.
Annerod 3: In der Brennhaar II, rechtskräftig seit 2000
Hier wurde mit Schreiben vom 11. Juni 1999 durch den RP Gießen, Obere Naturschutzbehörde an die Gemeinde Fernwald darauf hingewiesen, dass die anzulegende Streuobstwiese nicht umgesetzt wurde – demnach allerdings noch vor Rechtskraft des Planes und damit vor Beginn der Kompensationspflicht. Die Bäume wurden inzwischen gesetzt und sind nicht sonderlich gut angewachsen. Ob das Grünland entsprechend den Festsetzungen bewirtschaftet wird, konnte nicht geprüft werden. Auf die Entwicklung der Bäume ist hier verstärkt zu achten und gegebenenfalls nachzupflanzen.
Dagegen wurde die Eingrünung des Baugebietes noch immer nicht umgesetzt, obwohl auch diese zusätzlich zur Festsetzung im Bebauungsplan in einem Bescheid an die Gemeinde Fernwald als Nebenbestimmung einer biotopschutzrechtlichen Befreiung vom 06.11.2000 durch die ONB als Auflage aufgeführt wurde.
Aus der Begründung zu diesem Bebauungsplan ist zu entnehmen, dass eine entsprechende Festsetzung bereits in einem Vorgänger-Bebauungsplan seit 1973 besteht! Im Verfahren zum Bebauungsplan „Hintere Siemensstraße“ wurde dieses Defizit angesprochen und mit der Umsetzung dieses Bebauungsplanes auch der Vollzug dieser Eingrünung in diesem Abschnitt zugesagt. Die hier bestehenden Defizite könnten damit möglicherweise in absehbarer Zeit beseitigt werden.
Annerod 4: In der Brennhaar III, rechtskräftig seit 1999
Die externe Ausgleichsmaßnahme (Im Sohl am Oppenröder Weg, Auf dem Peterwolfsrod, Im Sohl am Müllerweg) wurde mit Ausnahme von zwei Parzellen (Nr. 42 und 73) umgesetzt, in einem Falle wegen Bewirtschaftungsproblemen angrenzender Flächen und im zweiten Fall mangels Flächenverfügbarkeit. Der nicht umgesetzte Teilbereich wurde aktuell uns gegenüber angesprochen und durch die Gemeinde Fernwald eine Ersatzmaßnahme in Planung gegeben.
Die Ausgleichsfläche angrenzend zum Gewerbegebiet war zum Zeitpunkt der Bereisung frisch gemulcht. Die dortigen Pflanzungen sind abweichend von den Festsetzungen des Bebauungsplanes erfolgt, so wie vorgenommen aber akzeptabel. Allerdings sind einige der gesetzten Obstbäume durch Beweidung und offensichtlich fehlendem Baumschutz so geschädigt worden, dass diese Bäume in den nächsten Jahren absterben oder nur aus Wurzelschösslingen überleben werden. Hier muss in allen diesen Fällen dringend eine Ersatzpflanzung erfolgen und in Zukunft solche Fehlnutzung verhindert werden.
Die Eingrünung des Baugebietes Richtung Ortslage Annerod ist nicht umgesetzt. Dieser Teil der Kompensationsfläche wurde für die Entwässerung des Gewerbegebietes überplant, inklusive einem Rückhaltebecken.
Nach unserer Kenntnis wurde diese Entwässerungsplanung ohne Beteiligung des Naturschutzes und entgegen den Festsetzungen des Bebauungsplanes geplant und genehmigt. Die Kompensationsfläche des Bebauungsplanes wurde in Anspruch genommen, ohne dass dafür Ersatz geschaffen wurde. Damit besteht hier ein noch abzuarbeitendes Kompensationsdefizit.
Annerod 5: Anneroder Mühle, rechtskräftig seit 2003
Die Realität in diesem Plangebiet zeigt praktisch keine Ähnlichkeit mit der Planung. Das Grünland der Ausgleichsfläche wurde in den häuslichen Gartenbereich einbezogen und in Zierrasen statt Extensivwiese umgewandelt. Der bestehende Baumbestand wie auch nahezu die gesamte Hecke wurden entgegen den Festsetzungen des Planes komplett beseitigt, die geplanten Ausgleichspflanzungen sind nicht erfolgt.
Uns ist bekannt, dass die Gemeinde erfolglos versucht hat, dieses zu verhindern. Nichtsdestoweniger wurden das Gebiet bebaut und damit ein Kompensationsdefizit geschaffen, für welches eine Kompensation zu erbringen ist.
Annerod 6: In der Grube, rechtskräftig seit 1996
In Ziffer 2.3.9 der textlichen Festsetzungen zum o.g. B-Plan werden alle nach § 9 (1) Nr. 20 BauGB festgesetzten Flächen und Maßnahmen als Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen zugeordnet. Da es sich bei dem B-Plan um eine Überplanung eines ungenehmigt entstandenen Gartengebietes handelt, besteht eine Verpflichtung zur vollständigen Umsetzung dieser Kompensationsmaßnahmen.
Mit Schreiben vom 11.06.1999 mahnte die Obere Naturschutzbehörde die nicht erfolgte Umsetzung von Ausgleichsmaßnahmen an. An der Situation im Plangebiet hat sich seither nicht wesentlich etwas geändert, die Kompensationsdefizite bestehen weiterhin.
Steinbach 1: Hellerrain II, rechtskräftig seit 1995
Die Pflanzungen auf den externen Kompensationsflächen sind weitgehend erfolgt und insgesamt gesehen zufriedenstellend umgesetzt.
Allerdings ist die Nutzung des Lutherberges nicht konform mit den Festsetzungen des Bebauungsplanes. Wir haben schon im Verfahren darauf hingewiesen, dass die Nutzung des Lutherberges als Naherholungsgebiet mit der Festsetzung von Magerrasen konfliktträchtig sein wird. Diese Hinweise wurden aber ignoriert. Zwar können die aufgestellten Bänke und die gepflanzten Linden zwar bei niedrigem Nutzungsdruck noch verträglich sein. Die neu entstandene Verbrennungsfläche für ein ungenehmigtes Sonnenwendfeuer ist allerdings nicht mit den Festsetzungen zu vereinbaren und die Fahrspuren auch jenseits der geschlossenen Schranke sprechen auch für eine nicht nur satzungsgemäße Nutzung.
Die Pflanzverpflichtungen sowohl auf öffentlichen (Spielplatz!) wie auch privaten Flächen wurden nur teilweise umgesetzt wie auch etliche der festgesetzten Bäume auf privaten Grundstücken nicht mehr vorhanden sind.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Umsetzung überwiegend erfolgt ist, aber lokal Defizite bestehen. Über die gewünschte Nutzung des Lutherberges sollte nachgedacht werden und Satzung und Realität aufeinander abgestimmt werden.
Steinbach 2: Ergänzungsplan zum Bebauungsplan Hellerrain II, rechtskräftig seit 1997
Dieser Plan stellt einen zusätzlichen reinen Kompensationsplan für den Bebauungsplan
Hellerrain II dar, wurde aber auch nicht ansatzweise umgesetzt.
Steinbach 3: Gewerbegebiet am Berg, rechtskräftig seit 1993
Die Eingrünung nach Süden ist nur unvollständig umgesetzt.
Die zu extensivierende Grünfläche wurde nicht plankonform bewirtschaftet und stellt in der Umsetzung wegen der schlechten Erreichbarkeit und isolierten Lage mit diesen satzungsgemäßen Kompensationsverpflichtungen ein Pflegeproblem für die Gemeinde Fernwald dar. Über eine andere Lösung erfolgten bereits zwischen Ihrer Umweltberaterin und uns Gespräche, eine Umsetzung der Kompensationspflicht steht aber weiterhin aus.
Steinbach 4: Gewerbegebiet am Berg, IV. Änderung, rechtskräftig seit 1997
Der externer Ausgleich ist nicht umgesetzt, die Anlage der Streuobstwiese ist nicht erfolgt, auch die vom Umfang geringe Festsetzung einer Eingrünung nach Süden wurde nicht umgesetzt.
Albach 1: Auf dem schwarzen Brand, 1. Änderung, rechtskräftig seit 1998
Die genutzte Fläche wurde nach Osten über das Plangebiet hinaus ausgedehnt, die festgesetzte Randeingrünung auf 15 m Breite ist nicht erfolgt. Das Gebiet wurde zwar durch seine für die Region ungewöhnliche Nutzung durchaus umfangreich eingegrünt, allerdings mit einer bunten Mischung heimischer und exotischer Pflanzen. Ob hier, abgesehen von der in den Außenbereich erweiterten Nutzung tatsächlich ein Kompensationsbedarf besteht, ist allerdings zu überprüfen, da das Grundstück überwiegend nicht als Gewerbefläche, sondern gärtnerisch genutzt wird. Unabhängig davon ermöglicht der Bebauungsplan erhebliche Eingriffe, die auch bei Nichtnutzung in einer Neubilanzierung der Kompensationspflicht zu berücksichtigen sind.
Albach 2: Im Senser II, rechtskräftig seit 2005
Das Baugebiet befindet sich in Umsetzung, die Kompensationsmaßnahmen sind alle, soweit überprüfbar (die Grünlandextensivierung war zum Zeitpunkt der Bereisung nicht überprüfbar), umgesetzt worden. Allerdings zeigt die Anlage von Gärten der ersten im östlichen Plangebiet entstandenen Neubauten, dass die „private Grünfläche, Zweckbestimmung Ausgleichsgrün“ dort nicht umgesetzt wird. Auch wenn diese private Grünfläche nicht nach § 9 (1) Nr. 20 BauGB festgesetzt wurde, stellt die nicht Bebauungsplan-konforme Nutzung eine Qualitätsbeeinträchtigung der umgesetzten Kompensationsmaßnahmen dar.
Fazit
Die plankonforme Umsetzung der Kompensationsmaßnahmen in der Bauleitplanung ist nur ein wenigen Fällen vollständig erfolgt, Defizite in mehr oder wenige großem Umfang sind die Regel. Eine Aufarbeitung dieser Defizite, soweit sinnvoll und möglich, hat umgehend zu erfolgen, da in allen überprüften Plänen der Eingriff, teilweise schon vor langer Zeit, erfolgt ist. In einigen Fällen macht es aus unserer Sicht wenig Sinn auf die Umsetzung der Planungen zu beharren. Wir schlagen daher vor, hier nach anderen Lösungen zu suchen und Alternativmaßnahmen mit uns abzustimmen und umzuplanen.