Grüne haben Mängelliste der UNB vom Kreisausschuss erhalten

Vor etwa eineinhalb Jahren haben uns Fernwalder Einwohner davon berichtet, dass es 2008 eine Untersuchung der Unteren Naturschutzbehörde (UNB) über den Sachstand der naturschutz- und umweltrechtlichen Ausgleichsmaßnahmen aus Bebauungsplänen in Fernwald gegeben habe. Dabei seien zahlreiche Mängel festgestellt worden, die in einem Bericht an die Gemeinde Fernwald vom Herbst 2008 aufgeführt seien. Dieser Bericht werde allerdings in der Verwaltung streng unter Verschluss gehalten.

Im Juli 2014 hatte die Grüne Fraktion einen Antrag auf Akteneinsicht gestellt, der dann im Juli 2015 endgültig an der Weigerung von Herrn Bürgermeister Bechthold, den Bericht vorzulegen, scheiterte. Da wäre nur der erneute Weg vor das Verwaltungsgericht geblieben.

Stattdessen hat die Grüne Fraktion sich im September dieses Jahrs an die Landrätin des Landkreises Gießen gewandt und mit Bezug auf das Hessische Umweltinformationsgesetz (HUIG) eine Kopie der Defizitliste begehrt. Der Kreisausschuss hat inzwischen der Fraktion sowohl eine Papierkopie als auch ein PDF mit der Mängelliste zugesandt. Begleitend wurde wir darauf hingewiesen, dass es sich dabei um das einzige Schreiben im Herbst 2008 bezüglich der von uns angesprochenen Thematik an die Gemeinde Fernwald handelt.

Das Hessische Umweltinformationsgesetz (HUIG) sichert jeder Person freien Zugang zu Umweltinformationen zu, über die Gemeinden, Städten, Kreisen etc. verfügen, ohne dass ein weiteres rechtliches Interesse dargelegt werden muss.

Inhaltlich geht es um Defizite bei der Umsetzung von Ausgleichs- bzw. Kompensationsmaßnahmen für die bei Baugebieten entstehenden Flächenversiegelungen, die einen Eingriff in den Naturhaushalt darstellen. Rechtliche Grundlage ist das Bundesbaugesetz. Die Kompensationsmaßnahmen werden im Bebauungsplan festgesetzt und im Umweltbericht detailliert erläutert und beschrieben.

Das Schreiben von 2008 kommentiert den Umsetzungsstatus von insgesamt 12 Bebauungsplänen, davon sechs in Annerod, vier in Steinbach und zwei in Albach.

350_3652-traurig_Apfel-w-400Das Foto vom Oktober 2014 zeigt eine Ausgleichsfläche für den Bebauungsplan „Auf der Brennhaar II“ aus dem Jahr 2000. Dazu heißt es im Bericht aus 20078: „Die Bäume wurden inzwischen gesetzt und sind nicht sonderlich gut angewachsen. Ob das Grünland entsprechend den Festsetzungen bewirtschaftet wird, konnte nicht geprüft werden. Auf die Entwicklung der Bäume ist hier verstärkt zu achten und gegebenenfalls nachzupflanzen.“

Das Fazit des Schreibens lautet: „Die plankonforme Umsetzung der Kompensationsmaßnahmen in der Bauleitplanung ist nur in wenigen Fällen vollständig erfolgt. Defizite in mehr oder weniger großem Umfang sind die Regel. Eine Aufarbeitung dieser Defizite, soweit sinnvoll und möglich, hat umgehend zu erfolgen, da in allen überprüften Plänen der Eingriff teilweise schon vor langer Zeit erfolgt ist. In einigen Fällen macht es aus unserer Sicht wenig Sinn, auf die Umsetzung der Planungen zu beharren. Wir schlagen daher vor, hier nach anderen Lösungen zu suchen und Alternativmaßnahmen mit uns abzustimmen und umzuplanen.“ Soweit die UNB aus dem Jahr 2008. Die vollständige Liste findet sich auf unserer Webseite.

Ansprüche der Natur und Umwelt unterliegen nicht der Verjährung, zumal in Hessen Umweltschutz ein Staatsziel ist. Artikel 26a der hessischen Verfassung besagt: „Die natürlichen Lebensgrundlagen des Menschen stehen unter dem Schutz des Staates und der Gemeinden.“ Das gilt natürlich auch für Fernwald.

Mängelliste der UNB vom Dezember 2008

Wir veröffentlichen hier die 2008 erstellte Mängelliste der UNB über den damaligen Stand der Umsetzung Umsetzung der Ausgleichsmaßnahmen im Rahmen der Bauleitplanung in Fernwald.

Wir sind sicher, dass die Gemeinde in den letzten acht Jahren in Einzelfällen nicht tatenlos geblieben ist. Wir wissen aber auch, dass manche der beschriebenen Mängel nach wie vor offen sind. Diese Mängel gilt es zu beheben. Wir hoffen dabei auf die Kooperation der Verwaltung.

Annerod 1: 2. Abschnitt Auf der Jägersplatt, rechtskräftig seit 1992

Im Vorfeld gab es zwischen der Gemeinde Fernwald, der ONB und der UNB Abstimmungen und Vereinbarungen zu Ausgleichsmaßnahmen in diesem B-Plan – Verfahren. Die Sinnhaftigkeit dieser Maßnahmen wurde vom Naturschutz zwar hinterfragt, aber letztendlich wurden die Maßnahmen akzeptiert und die Umsetzung von der Gemeinde zugesagt und entsprechend auch festgesetzt.

Die Obstbaumpflanzung auf Parzelle 203/3 ist zwar erfolgt, es wurde aber bei weitem nicht die geplante Zahl von 40 Bäumen gesetzt. Es wurde im Verfahren durch die Obere Naturschutzbehörde bereits darauf hingewiesen, dass die Fläche zu klein für eine derartige Anzahl von Obstbäumen ist. Ferner wurden konkrete Bewirtschaftungsvorgaben eingefordert, die aber weder festgesetzt noch in irgendeiner Form umgesetzt wurden. Welche Bewirtschaftung erfolgt aktuell auf dieser Fläche?

Die auf dem Gelände befindlichen zwei bauliche Anlagen standen dagegen dort bereits zum Zeitpunkt der Planung.

Die Festsetzungen bezüglich der Rückbaumaßnahme der Verrohrung, der Beseitigung von Halbschalen und der Pflanzung von Schwarzerlen am Erlengraben/Erlenbach sind nach Angaben der Gemeinde nicht umsetzbar gewesen bzw. mit wenig Erfolg umgesetzt worden.

Am östlichen Rande der Bebauung wurde ein Bereich für „Feldgehölz/Magerrasen“ festgesetzt. Dieser Bereich war zum Zeitpunkt der Bereisung frisch gemulcht. Die hier festgesetzte Mahd bzw. Schafbeweidung auf so kleiner Fläche ist kostenintensiv und realitätsfern. Warum hier ein Magerrasen zum Erhalt festgesetzt wurde, entzieht sich unserer Kenntnis. Aus unserer Akte ist zu entnehmen, dass sich hier schon zum Zeitpunkt des Verfahrens kein Magerrasen befand. Wir schlagen daher vor, diese Festsetzung zu überprüfen und statt der nicht umsetzbaren Festsetzung hier eine Baulücke zu schließen. Es handelt sich aktuell zwar durchaus um artenreicheres Grünland, an diesem Standort aber aus Naturschutzsicht nicht um einen unbedingt zu erhaltenden Lebensraum.

Fazit: In diesem B-Plan gibt es nicht nur größere Defizite in der Umsetzung von Ausgleichsmaßnahmen, sondern nach unserer Ansicht auch unrealistische Festsetzungen. Hier sollte daher nicht auf die B-Plan – konforme Umsetzung bestanden werden, sondern Alternativen geprüft werden.

Annerod 2: Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 4 „In der Brennhaar“, rechtskräftig seit 1993

Hier wurde mit Schreiben vom 11. Juni 1999 durch den RP Gießen, Obere Naturschutzbehörde an die Gemeinde Fernwald darauf hingewiesen, dass die anzulegende Streuobstwiese nicht umgesetzt wurde. Inzwischen wurde diese Maßnahme umgesetzt, wenn auch mit weniger Bäumen als festgesetzt.

Damit wurde die Kompensationsmaßnahme zwar umgesetzt, aber nicht konform mit den Festsetzungen des Bebauungsplanes.

Annerod 3: In der Brennhaar II, rechtskräftig seit 2000

Hier wurde mit Schreiben vom 11. Juni 1999 durch den RP Gießen, Obere Naturschutzbehörde an die Gemeinde Fernwald darauf hingewiesen, dass die anzulegende Streuobstwiese nicht umgesetzt wurde – demnach allerdings noch vor Rechtskraft des Planes und damit vor Beginn der Kompensationspflicht. Die Bäume wurden inzwischen gesetzt und sind nicht sonderlich gut angewachsen. Ob das Grünland entsprechend den Festsetzungen bewirtschaftet wird, konnte nicht geprüft werden. Auf die Entwicklung der Bäume ist hier verstärkt zu achten und gegebenenfalls nachzupflanzen.

Dagegen wurde die Eingrünung des Baugebietes noch immer nicht umgesetzt, obwohl auch diese zusätzlich zur Festsetzung im Bebauungsplan in einem Bescheid an die Gemeinde Fernwald als Nebenbestimmung einer biotopschutzrechtlichen Befreiung vom 06.11.2000 durch die ONB als Auflage aufgeführt wurde.

Aus der Begründung zu diesem Bebauungsplan ist zu entnehmen, dass eine entsprechende Festsetzung bereits in einem Vorgänger-Bebauungsplan seit 1973 besteht! Im Verfahren zum Bebauungsplan „Hintere Siemensstraße“ wurde dieses Defizit angesprochen und mit der Umsetzung dieses Bebauungsplanes auch der Vollzug dieser Eingrünung in diesem Abschnitt zugesagt. Die hier bestehenden Defizite könnten damit möglicherweise in absehbarer Zeit beseitigt werden.

Annerod 4:  In der Brennhaar III, rechtskräftig seit 1999

Die externe Ausgleichsmaßnahme (Im Sohl am Oppenröder Weg, Auf dem Peterwolfsrod, Im Sohl am Müllerweg) wurde mit Ausnahme von zwei Parzellen (Nr. 42 und 73) umgesetzt, in einem Falle wegen Bewirtschaftungsproblemen angrenzender Flächen und im zweiten Fall mangels Flächenverfügbarkeit. Der nicht umgesetzte Teilbereich wurde aktuell uns gegenüber angesprochen und durch die Gemeinde Fernwald eine Ersatzmaßnahme in Planung gegeben.

Die Ausgleichsfläche angrenzend zum Gewerbegebiet war zum Zeitpunkt der Bereisung frisch gemulcht. Die dortigen Pflanzungen sind abweichend von den Festsetzungen des Bebauungsplanes erfolgt, so wie vorgenommen aber akzeptabel. Allerdings sind einige der gesetzten Obstbäume durch Beweidung und offensichtlich fehlendem Baumschutz so geschädigt worden, dass diese Bäume in den nächsten Jahren absterben oder nur aus Wurzelschösslingen überleben werden. Hier muss in allen diesen Fällen dringend eine Ersatzpflanzung erfolgen und in Zukunft solche Fehlnutzung verhindert werden.

Die Eingrünung des Baugebietes Richtung Ortslage Annerod ist nicht umgesetzt. Dieser Teil der Kompensationsfläche wurde für die Entwässerung des Gewerbegebietes überplant, inklusive einem Rückhaltebecken.
Nach unserer Kenntnis wurde diese Entwässerungsplanung ohne Beteiligung des Naturschutzes und entgegen den Festsetzungen des Bebauungsplanes geplant und genehmigt. Die Kompensationsfläche des Bebauungsplanes wurde in Anspruch genommen, ohne dass dafür Ersatz geschaffen wurde. Damit besteht hier ein noch abzuarbeitendes Kompensationsdefizit.

Annerod 5: Anneroder Mühle, rechtskräftig seit 2003

Die Realität in diesem Plangebiet zeigt praktisch keine Ähnlichkeit mit der Planung. Das Grünland der Ausgleichsfläche wurde in den häuslichen Gartenbereich einbezogen und in Zierrasen statt Extensivwiese umgewandelt. Der bestehende Baumbestand wie auch nahezu die gesamte Hecke wurden entgegen den Festsetzungen des Planes komplett beseitigt, die geplanten Ausgleichspflanzungen sind nicht erfolgt.

Uns ist bekannt, dass die Gemeinde erfolglos versucht hat, dieses zu verhindern. Nichtsdestoweniger wurden das Gebiet bebaut und damit ein Kompensationsdefizit geschaffen, für welches eine Kompensation zu erbringen ist.

Annerod 6:  In der Grube, rechtskräftig seit 1996

In Ziffer 2.3.9 der textlichen Festsetzungen zum o.g. B-Plan werden alle nach § 9 (1) Nr. 20 BauGB festgesetzten Flächen und Maßnahmen als Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen zugeordnet. Da es sich bei dem B-Plan um eine Überplanung eines ungenehmigt entstandenen Gartengebietes handelt, besteht eine Verpflichtung zur vollständigen Umsetzung dieser Kompensationsmaßnahmen.

Mit Schreiben vom 11.06.1999 mahnte die Obere Naturschutzbehörde die nicht erfolgte Umsetzung von Ausgleichsmaßnahmen an. An der Situation im Plangebiet hat sich seither nicht wesentlich etwas geändert, die Kompensationsdefizite bestehen weiterhin.

Steinbach 1: Hellerrain II, rechtskräftig seit 1995

Die Pflanzungen auf den externen Kompensationsflächen sind weitgehend erfolgt und insgesamt gesehen zufriedenstellend umgesetzt.

Allerdings ist die Nutzung des Lutherberges nicht konform mit den Festsetzungen des Bebauungsplanes. Wir haben schon im Verfahren darauf hingewiesen, dass die Nutzung des Lutherberges als Naherholungsgebiet mit der Festsetzung von Magerrasen konfliktträchtig sein wird. Diese Hinweise wurden aber ignoriert. Zwar können die aufgestellten Bänke und die gepflanzten Linden zwar bei niedrigem Nutzungsdruck noch verträglich sein. Die neu entstandene Verbrennungsfläche für ein ungenehmigtes Sonnenwendfeuer ist allerdings nicht mit den Festsetzungen zu vereinbaren und die Fahrspuren auch jenseits der geschlossenen Schranke sprechen auch für eine nicht nur satzungsgemäße Nutzung.

Die Pflanzverpflichtungen sowohl auf öffentlichen (Spielplatz!) wie auch privaten Flächen wurden nur teilweise umgesetzt wie auch etliche der festgesetzten Bäume auf privaten Grundstücken nicht mehr vorhanden sind.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Umsetzung überwiegend erfolgt ist, aber lokal Defizite bestehen. Über die gewünschte Nutzung des Lutherberges sollte nachgedacht werden und Satzung und Realität aufeinander abgestimmt werden.

Steinbach 2: Ergänzungsplan zum Bebauungsplan Hellerrain II, rechtskräftig seit 1997

Dieser Plan stellt einen zusätzlichen reinen Kompensationsplan für den Bebauungsplan
Hellerrain II dar, wurde aber auch nicht ansatzweise umgesetzt.

Steinbach 3: Gewerbegebiet am Berg, rechtskräftig seit 1993

Die Eingrünung nach Süden ist nur unvollständig umgesetzt.

Die zu extensivierende Grünfläche wurde nicht plankonform bewirtschaftet und stellt in der Umsetzung wegen der schlechten Erreichbarkeit und isolierten Lage mit diesen satzungsgemäßen Kompensationsverpflichtungen ein Pflegeproblem für die Gemeinde Fernwald dar. Über eine andere Lösung erfolgten bereits zwischen Ihrer Umweltberaterin und uns Gespräche, eine Umsetzung der Kompensationspflicht steht aber weiterhin aus.

Steinbach 4: Gewerbegebiet am Berg, IV. Änderung, rechtskräftig seit 1997

Der externer Ausgleich ist nicht umgesetzt, die Anlage der Streuobstwiese ist nicht erfolgt, auch die vom Umfang geringe Festsetzung einer Eingrünung nach Süden wurde nicht umgesetzt.

Albach 1: Auf dem schwarzen Brand, 1. Änderung, rechtskräftig seit 1998

Die genutzte Fläche wurde nach Osten über das Plangebiet hinaus ausgedehnt, die festgesetzte Randeingrünung auf 15 m Breite ist nicht erfolgt. Das Gebiet wurde zwar durch seine für die Region ungewöhnliche Nutzung durchaus umfangreich eingegrünt, allerdings mit einer bunten Mischung heimischer und exotischer Pflanzen. Ob hier, abgesehen von der in den Außenbereich erweiterten Nutzung tatsächlich ein Kompensationsbedarf besteht, ist allerdings zu überprüfen, da das Grundstück überwiegend nicht als Gewerbefläche, sondern gärtnerisch genutzt wird. Unabhängig davon ermöglicht der Bebauungsplan erhebliche Eingriffe, die auch bei Nichtnutzung in einer Neubilanzierung der Kompensationspflicht zu berücksichtigen sind.

Albach 2: Im Senser II, rechtskräftig seit 2005

Das Baugebiet befindet sich in Umsetzung, die Kompensationsmaßnahmen sind alle, soweit überprüfbar (die Grünlandextensivierung war zum Zeitpunkt der Bereisung nicht überprüfbar), umgesetzt worden. Allerdings zeigt die Anlage von Gärten der ersten im östlichen Plangebiet entstandenen Neubauten, dass die „private Grünfläche, Zweckbestimmung Ausgleichsgrün“ dort nicht umgesetzt wird. Auch wenn diese private Grünfläche nicht nach § 9 (1) Nr. 20 BauGB festgesetzt wurde, stellt die nicht Bebauungsplan-konforme Nutzung eine Qualitätsbeeinträchtigung der umgesetzten Kompensationsmaßnahmen dar.

Fazit

Die plankonforme Umsetzung der Kompensationsmaßnahmen in der Bauleitplanung ist nur ein wenigen Fällen vollständig erfolgt, Defizite in mehr oder wenige großem Umfang sind die Regel. Eine Aufarbeitung dieser Defizite, soweit sinnvoll und möglich, hat umgehend zu erfolgen, da in allen überprüften Plänen der Eingriff, teilweise schon vor langer Zeit, erfolgt ist. In einigen Fällen macht es aus unserer Sicht wenig Sinn auf die Umsetzung der Planungen zu beharren. Wir schlagen daher vor, hier nach anderen Lösungen zu suchen und Alternativmaßnahmen mit uns abzustimmen und umzuplanen.

Großer Erfolg auch in Fernwald: Der Pakt für den Nachmittag

Am vergangenen Mittwochabend hatten die Grünen vom Ortsverband Fernwald zu einer In­for­ma­tions­veranstaltung zum Pakt für den Nach­mit­tag in den Hessischen Hof im Orts­teil Steinbach eingeladen und konnten sich über guten Besuch freuen.

Martin Tasci-Lempe vom Vorstand begrüßte die Teilnehmer: „Wir freuen uns, dass so viele Interessierte zu unserem Abend über den Nachmittag gekommen sind.“

IMG_6105-Pakt_f_Nachm-cw1200-reduziertMathias Wagner, Fraktionsvorsitzender und bildungspolitischer Sprecher der Grünen Fraktion im hessischen Landtag, war ge­kom­men, um die Grundzüge des Pakts für den Nachmittag zu erklären. Ebenso war Christiane Schmahl, erste Kreis­bei­ge­ord­ne­te und Schul­de­zer­nen­tin im Kreis Gießen dabei, um die konkrete Umsetzung im Land­kreis Gießen und insbesondere in Fern­wald zu erläutern. Als prominente Teil­nehm­erin war Gerda Weigel-Greilich (in der Mitte), Bürgermeisterin in Gießen, gekommen und berichtete über ihre Erfahrungen.

Zunächst berichtete Mathias Wagner, wie der Pakt für den Nachmittag ein Ganztagsbetreuungsangebot in den hessischen Grundschulen sicherstellt.
Er hob hervor, dass der Landkreis Gießen als einer von sechs Pilotprojektlandkreisen von Beginn an dabei war und zudem „eine sehr engagierte Schuldezernentin Christiane Schmahl hat“.
Weiter berichtet Wagner, dass es inzwischen 13 weitere Bewerbungen von Schulträgern gibt, welche in den Pakt für den Nachmittag aufgenommen werden wollen. Er betonte, dass es sich beim Modell um eine Art freiwilliger Ganztagsschule handele. Für den Nachmittag kann zwischen verschiedenen Angeboten ausgewählt werden, einer Betreuung bis 14:30 oder einer Betreuung bis 17:30, oder eben gar keine weitere Betreuung. Dazu gehört ein ebenso auswählbares Mittagsangebot.

Mathias Wagner führte die große Akzeptanz des Pakts für den Nachmittag auch darauf zurück, dass die Eltern frei auswählen und entscheiden können. „Niemandem wird etwas aufgezwungen, was nicht gebraucht wird.“

Die entstehenden Kosten werden zwischen Land und Kommune geteilt. Auf die Eltern kommt ein überschaubarer „Eigenanteil“ zu, wenn ihre Kinder an der Nachmittagsbetreuung teilnehmen. In einem kleinen Exkurs erläuterte Wagner, dass es insgesamt vier Formen gibt:
1 Betreute Grundschulen
2 Profil 1 Ganztagsschulen, mit vormittäglichem Pflichtunterricht und nachmittäglicher Betreuung
3 Profil 2
4 Profil 3, die gebundene Ganztagsschule, bei der die Teilnahme am Vor- und Nachmittag für die Schülerinnen und Schüler verpflichtend ist.
Wagner erklärte, „der Pakt liegt zwischen diesen Modellen“, denn „die Eltern entscheiden individuell über die Inanspruchnahme“.

Anschließend berichtete Dr. Christiane Schmahl zu den lokalen Besonderheiten im Landkreis Gießen. Vor dem Pakt gab es 39 Grundschulen an denen es, so Schmahl: „Überall irgendwas gegeben hat“.

So gehörten 15 Schulen zum Profil 1, eine zum Profil 2 und in den anderen Schulen habe es Lösungen über sog. Betreuungsvereine. Teilweise waren in den Kommunen Horte eingerichtet, so wie zum Beispiel in Buseck und Staufenberg. Problematisch war auch, dass diese teilweise aus Kostengründen eingestellt wurden oder werden sollten. Schmal sagte, dass „allein schon deswegen Zugzwang bestand“. So kam dem Landkreis Gießen das Angebot zum Pakt für den Nachmittag gerade zur rechten Zeit und man war sehr erfreut, dass man als einer der sechs Pilotkreise ausgewählt wurde. Zunächst so Schmahl, „waren aber die Schulen gefordert dafür ein pädagogisches Konzept zu schreiben“, was überall gelang.
Im September2015 waren  insgesamt 20 Schulen im Kreis beim Pakt dabei. Zwei Modelle finden im Kreis Gießen Anwendung: Zum einen Betreuung in der Zeit von 7.30 Uhr bis 14.30 Uhr und zum anderen von 7.30 Uhr bis 17.00 Uhr. Für das kurze Modell belaufen sich die Kosten für die Eltern auf unter 50 Euro, für den längeren Zeitraum auf unter 100 Euro.
„Teilweise wurden die Zeiten auch an den örtlichen Busfahrplan angepasst um Lücken zu vermeiden“, so Schmahl in ihrem Vortrag.

Beide Referenten loben die gute Verzahnung zwischen beteiligten Lehrerinnen und Lehrern sowie den Betreuerinnen und Betreuern, welche in dieser Form vielerorts erstmals im neuen Modell gelang.
Als Erfolg werten beide auch, dass die Betreuungszahlen nach Einführung von zuvor rund 1000 auf jetzt 1400 gestiegen sind im Landkreis Gießen.
Im heimischen Gebiet wollen weitere sechs bis acht Schulen neu zum Pakt dazukommen.
„Teilweise sind dazu auch bauliche Maßnahmen erforderlich. Hier gilt es darauf zu achten, dass diese auch bedarfsangepasst sind“, so die Schuldezernentin weiter.

Am Beispiel Steinbach: Die Umsetzung ist wegen knapper Räumlichkeiten nicht ganz einfach aber dennoch ein voller Erfolg. Die Teilnehmerzahlen sind von zuvor 62 auf jetzt 94 gestiegen.

Nach einem intensiven Frage- und Diskussionsteil beschloss Martin Tasci-Lempe den Info-Abend mit einem Dank an die Rerefenten und die Gäste: „Wir können beim Pakt für den Nachmittag sicher von einem vollen Erfolg sprechen. Das Konzept konnte eins zu eins vom grünen Wahlprogramm in den Koalitionsvertrag übernommen und schließlich umgesetzt werden. Wir bedanken uns bei unseren Referenten und Gästen für den tollen Abend!“.

Antrag an die Gemeindevertretung zur Mitgliedschaft der Gemeinde Fernwald in der Landschaftspflegevereinigung Gießen e.V.

Sehr geehrter Herr Vorsitzender,
für die 31. Sitzung der Gemeindevertretung am 08. Dezember 2015 bitten wir Sie, nachstehenden Antrag in die Tagesordnung aufzunehmen.

Die Gemeindevertretung möge beschließen,
dass die Gemeinde Fernwald Mitglied in der Landschaftspflegevereinigung Gießen e.V. wird.

Begründung:
Wir hatten diesen Antrag bereits im Juni 2012, also vor dreieinhalb Jahren in die Gemeindevertretung eingebracht. Im August 2012 wurde der Antrag im Ausschuss für Bauen Umwelt und Verkehr beraten und dann zunächst nicht weiterverfolgt, weil Unklarheit darüber herrschte, wie groß der noch ausstehende Kompensationsbedarf in Fernwald aus älteren Bebauungsplänen tatsächlich ist.

Wir wissen nun, dass Nachholbedarf aus ca. sechs Bebauungsplänen aus den 1990er und 2000er Jahren in Annerod besteht, aber auch Bebauungspläne in Steinbach, möglicherweise auch Albach betroffen sind.

Andere Kommunen haben zur Aufarbeitung und Bereinigung derartiger Altlasten erfolgreich und kostengünstig mit der Landschaftspflegevereinigung zusammengearbeitet.

Darin sehen wir ein gutes Modell auch für Fernwald.

Mit freundlichen Grüßen,
Sylvia Voigt